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   BGH, 06.10.1961 - 4 StR 299/61   

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https://dejure.org/1961,1726
BGH, 06.10.1961 - 4 StR 299/61 (https://dejure.org/1961,1726)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1961 - 4 StR 299/61 (https://dejure.org/1961,1726)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1961 - 4 StR 299/61 (https://dejure.org/1961,1726)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schlussfolgerung - Beweisbehauptung - Ausscheren eines Wagens - Zeugen - Ungeeignete Beweismittel - Aufgabe des Sachverständigen

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 21, 429
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 06.10.1961 - 4 StR 299/61
    Die Rüge ist, wenn nicht mangels Angabe bestimmter Beweistatsachen unzulässig (vgl. BGHSt 2, 168), unbegründet.
  • BGH, 30.09.1959 - 4 StR 275/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1961 - 4 StR 299/61
    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der erkennende Senat das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht in Frankfurt/Main zurückverwiesen (Urteil 4 StR 275/59 vom 30. September 1959, abgedruckt in VRS 18, 36).
  • OLG Köln, 28.03.1996 - Ss 438/95

    Anforderungen an einen Beweisermittlungsantrag im Strafverfahren; Ablehnung von

    Völlig ungeeignet ist beispielsweise ein Zeuge, der wegen dauernder körperlicher bzw. geistiger Gebrechen oder wegen einer vorübergehenden geistigen Störung - namentlich infolge Trunkenheit - die in sein Wissen gestellte Wahrnehmung nicht machen konnte (vgl. LR-Gollwitzer, StPO, 24. Aufl., § 244 Rn. 281) oder der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Inneren eines Menschen abgespielt haben, obwohl er keine äußeren, den Schluß auf die inneren Tatsachen ermöglichenden Umstände bekunden kann (vgl. BGH StV 1987, 236), oder die nur für einen Sachverständigen zuverlässig wahrnehmbar sind (vgl. BGH VRS 21, 429, 431).
  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
    Völlig ungeeignet ist danach ein Zeuge, der wegen dauernder körperlicher oder geistiger Gebrechen oder wegen einer vorübergehenden geistigen Störung, namentlich infolge Trunkenheit, die in sein Wissen gestellte Wahrnehmung nicht machen konnte (vgl. Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 244 Rn. 281), der wegen seiner feindseligen Einstellung zu Staat und Justiz nicht gewillt ist, vor Gericht Angaben zu machen (vgl. BGH MDR 1983, 4), oder der zu Vorgängen aussagen soll, die nur ein Sachverständiger zuverlässig wahrnehmen kann (vgl. BGH VRS 21, 429, 431; KMR-Paulus, StPO, § 244 Rn. 135) oder die sich im Inneren eines anderen Menschen abgespielt haben, ohne daß er Umstände bekunden könnte, die einen Schluß auf die innere Tatseite ermöglichen (vgl. BGH StV 1987, 236; 1984, 61; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl., § 244 Rn. 59).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.1993 - 5 Ss 394/92
    Bezugnahmen auf die Akten oder als Anlagen beigefügte Schriftstücke sind unzulässig (vgl. BGH in VRS 3, 252; in VRS 21, 429; bei Dallinger in MDR 1970, 15 und MDR 1970, 899,900; bei Pfeiffer/Miebach in NStZ 1985, 208, in NStZ 1987, 36 und in NStZ 1987, 221; Senatsbeschlüsse vom 5.2.1980 - 5 Ss (OWi) 573/79 - (OWi) 38/80 I; vom 15.10.1981 in VRS 64, 223; Gribbohm in NStZ 1983, 97,101; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 5. Aufl., Rdn. 149; Blaese/Wielop, Die Förmlichkeiten der Revision in Strafsachen, 2. Auflage, S. 123; LR-Hanack, StPO , 24. Auflage, § 344 Rdn. 82 f. und § 345 Rdn. 21; Kleinknecht/Meyer, StPO , § 344 Rdn. 10).
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